Mit dem vollendeten 18. Lebensjahr erhalten die Schweizer Bürgerinnen und Bürger das aktive und passive Wahlrecht für alle Ebenen (Bund, Kanton, Gemeinde). Sie dürfen dann wählen und sich auch selbst zur Wahl stellen. Eine Einschränkung existiert für Bundesangestellte bei den eidgenössischen Wahlen. Sie müssen sich bei einer Wahl ins Bundesparlament für ihre Stelle oder das Mandat entscheiden.
Alle Schweizer Staatsangehörige im In- und Ausland, welche das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt. Alle Änderungen der Bundesverfassung und der Beitritt zu internationalen Organisationen müssen obligatorisch dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Für die Annahme solcher Abstimmungen braucht es das sogenannten doppelte Mehr, das heisst das Volksmehr (Mehrheit der von den Stimmberechtigten abgegebenen Stimmen) und das Ständemehr (Mehrheit der Kanton).
Bürgerinnen und Bürger können eine Volksinitiative für eine Änderung der Bundesverfassung lancieren. Damit eine solche Initiative zustande kommt, braucht es die Unterschrift von 100’000 stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Die Unterschriften müssen innert einer Frist von 18 Monaten gesammelt werden. Bundesrat und Parlament haben die Möglichkeit, einen Gegenvorschlag zu formulieren. Die Initiative und ein allfälliger Gegenvorschlag werden schliesslich dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.
Die Volksinitiative existiert auch auf kantonaler Ebene und dient dazu, die Kantonsvervfassung zu ändern. Für das Zustandekommen einer solchen Initiative bedarf es im Kanton Freiburg 6'000 Unterschriften von stimmberechtigten Freiburgerinnen und Freiburgern.
Da Volksinitiativen vom Volk ausgehen, können sie als Antriebselement der direkten Demokratie bezeichne werden.
Das fakultative Referendum erlaubt es den Bürgerinnen und Bürgern, Entscheide des Parlamentes (insbesondere Erlass von Bundesgesetzen) im Nachhinein vors Volk zu bringen. Dazu braucht es 50’000 Unterschriften, welche innert einer Frist von 100 Tagen gesammelt werden müssen.
Auf kantonaler Ebene gibt es das fakultative Referendum ebenfalls. Es richtet sich gegen Entscheide des Grossen Rates und muss von 6’000 stimmberechtigten Freiburgerinnen und Freiburgern unterschrieben werden.
Das Referendum verzögert den politischen Prozess und kann Veränderungen, welche das Parlament und die Regierung wollen, abblocken. Das Referendum wird deshalb auch als Bremse in der Hand des Volkes bezeichnet.
Alle urteilsfähigen Personen - also nicht nur die Stimmberechtigten - können schriftlich Bitten, Anregungen und Beschwerden an die zuständigen Behörden richten. Die Behörden sind verpflichtet, solche Petitionen zur Kenntnis zu nehmen. Eine Antwort darauf ist allerdings nicht vorgeschrieben, doch wird in der Praxis jede Petition behandelt und beantwortet. Gegenstand der Eingabe kann jede staatliche Tätigkeit sein.